Was kostet eine Scheidung

Was sollte man bei einer Scheidung beachten

Natürlich wünscht man sich nicht in eine solche Situation zu kommen und dennoch lässt es sind nach manchen Ereignissen nicht mehr verhindern. Bei allem, was eine Trennung auf persönlicher Ebene bedeutet, ist es für den offiziellen Teil dann doch auf zwei Fragen zu reduzieren: Wie läuft eine Scheidung ab und was kostet eine Scheidung? Zumindest was den zweiten Teil der Frage angeht, wollen wir in diesem Beitrag einige Fragen beantworten.

Wie werden die Kosten für eine Scheidung festgelegt?

Die tatsächlichen Kosten einer Scheidung sind in der Regel geringer als erwartet. Grundsätzlich berechnen sich Scheidungskosten aus dem Wert des sogenannten Vermögens oder den Kosten des Verfahrens. Ein Gericht legt sie in der Regel nach dem Einkommen beider Ehegatten fest. Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Kosten einer Scheidung zu reduzieren. So kann das Gericht nach eigenem Ermessen den Wert der für die Höhe der Scheidungskosten maßgeblich herabsetzen, wenn das Verfahren besonders einfach und von geringem Umfang ist. Bei einer einvernehmlichen Scheidung wie zum Beispiel einer Online-Scheidung bittet man der Einfachheit halber um 30 Prozent Minderung des Warenwertes. Ob eine Kürzung erfolgt, entscheidet das Gericht nach Abschluss des Verfahrens.

Zahlen und Fakten

Für die meisten ist es aber trotzdem interessant zu erfahren, was kostet eine Scheidung in Euro und Cent? Es wird immer ein Verfahrenswert von Minimum 4.000 Euro festgelegt. Damit kostet die Scheidung mindestens 917,50 Euro. Das sind einmal 254 Euro Gerichtskosten und 663,50 Euro für den Anwalt. Wird ein höherer Verfahrenswert festgelegt, steigen damit auch die Kosten der Scheidung selbst.

Ist der Antragsteller nicht in Lage, die Kosten zu tragen, besteht die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe. Ist aber der Antragsgegner in der Position die Kosten zu übernehmen, dann ist er verpflichtet, die Kosten vorzustrecken. Den Anteil des Antragstellers kann er im Anschluss allerdings einfordern.

Wie werden die Scheidungskosten aufgeteilt?

In der Regel zahlt jeder Ehegatte die Hälfte der Scheidung. Beide Ehegatten müssen in der Regel 50 Prozent der Gerichtskosten tragen. Bei den Anwaltskosten sieht es etwas anders aus und ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Das hängt nämlich davon ab, ob beide Ehegatten oder nur ein Ehegatte im Scheidungsverfahren anwaltlich vertreten wird.

Wenn beide Ehegatten von jeweils einem Anwalt vertreten werden, muss jeder Ehegatte seinen eigenen Anwalt bezahlen. Ist dagegen nur ein Rechtsanwalt an dem Eheverfahren beteiligt, trägt der vom Rechtsanwalt beauftragte Ehegatte die Kosten.

Beide Parteien können jedoch einvernehmlich auch vereinbaren, jeweils die Hälfte der Anwaltskosten zu tragen. Diese Minimum-Regelungen beziehen sich allerdings nur darauf, dass das Verfahren reibungslos und einvernehmlich abläuft. Selbst wenn man es niemandem wünscht, haben Streitigkeiten und Uneinigkeiten in diversen Fragen natürlich zur Folge, dass die Koste auch noch höher ausfallen können. Besonders bei Verfahrenswerten, die im hohen sechsstelligen Bereich zu veranschlagen sind, oder auch noch höher liegen.

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